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Ambulante Krankenpflege
Fachmännisch betreut und gepflegt werden Sie ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften. Diese übernehmen bei Ihnen die Versorgung zu Hause in der gewohnten Umgebung bei Krankheit, nach dem Krankenhausaufenthalt oder aufgrund einer ärztlichen Verordnung bei Behandlungspflege.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
- Behandlungspflege (§ 37.2 SGB V) nur auf ärztliche Verordnung
Kostenträger: Krankenkasse (ab 1.1.2004 für jede Verordnung 10 Euro und für
28 Kalendertage im Jahr 10% Eigenbeteiligung an den Kosten der Behandlungspflege.)
- Leistungen der Behandlungspflege sind u.a:
- Richten und Verabreichen von Medikamenten
- Kontrollen von Blutzucker und Blutdruck
- Injektionen
- Verbandswechsel
- Grundpflege
Kostenträger: Pflegekasse (SGB XI) bei Privatleistung
25% Rabattnachlass als Mitglied im Krankenpflegeverein
- Leistungen der Grundpflege sind u. a.
- Körperpflege (waschen, duschen, baden)
- Mobilisation
- Hilfe bei Ausscheidung, Stomaversorgung
- Lagerungen
- Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Empfängern/Innen von Pflegegeld - Pflegeberatungsgespräch
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